第14回クーラウ・コンクールのお知らせ
Zum 14. Mal findet vom 30. Oktober bis 05. November 2011 der Internationale Flöten-Wettbewerb "Friedrich Kuhlau" in Uelzen statt, der alle 2 Jahre durchgeführt wird.
Der Wettbewerb wendet sich an Flötenensembles in verschiedener Zusammensetzung (2 - 4 Flöten, Flöte/Klavier und 2 Flöten/Klavier), natürlich sind auch Soloflötisten/innen zugelassen.
Die jungen Teilnehmer - das Durchschnittsalter eines Ensembles darf 32 Jahre nicht überschreiten - spielen Werke verschiedener Komponisten vor einer internationalen Jury, wobei die Kompositionen des 1786 geborenen Friedrich Kuhlau den Schwerpunkt bilden.
2011年10月30日〜11月5日、2年毎に開催される「フリードリヒ・クーラウ」フルート国際コンクールが第14回としてユルツェン市で行われる。このコンクールは様々なフルート・アンサンブル (2〜4本のフルート、フルートとピアノ、2本のフルートとピアノ)の組み合わせを対象とするが(アンサンブル奏者の平均年齢は32歳を越してはならない)、勿論ソロもその中に含まれる。応募者はいろいろな作曲家の作品(1786年生まれのフリードリヒ・クーラウの作品に重点を置く)を各国の審査員の前で演奏する。
Jury
Cordula Hacke, Deutschland (Vorsitzende)
János Bálint, Ungarn
Toshinori Ishihara, Japan
Toke Lund Christiansen, Dänemark
Susan Milan, England
Andrea Lieberknecht, Deutschland
Philippe Boucly, Frankreich
審査員
コルドラ・ハッケ(審査委員長)、ドイツ
ヤーノシュ・バリント、ハンガリア
石原利矩、日本
トーケ・ルン・クリスチャンセン、デンマーク
スーザン・ミラン、イギリス
アンドレア・リーバークネヒト、ドイツ
フィリップ・ブクリー、フランス
第14回「フリードリヒ・クーラウ」インターナショナル・フルートコンクール
2011年10月30日~11月5日、ドイツ/ユルツェン市(クーラウの生まれた町)
コンクールの募集要項(第14回)を参考までに掲載致します。
Wettbewerbsbestimmungen/コンクール規定(ドイツ語) 1. Der Kulturkreis Uelzen e.V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Stadt Uelzen den 14. Internationalen Flöten-Wettbewerb "Friedrich Kuhlau” in der Zeit vom 30. Oktober bis zum 5. November 2011. Alle ordnungsgemäß angemeldeten Teilnehmer/innen sind ohne jede Vor-Auswahl zugelassen. Für den Wettbewerb ist folgender Zeitplan vorgesehen: 2. Das Alter eines Einzelteilnehmerin/eines Einzelteilnehmers bzw. das Durchschnittsalter eines Ensembles darf, zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht über 32 Jahre liegen, wobei Höcjsalter einer Ensemble-Teilnehmerrin/rinrt Ensemble-Teilnehmers nicht über35 Jahre hinausgehen darf. Mit der Anmeldung ist eine Kopie des Personalausweisesdes oder Reisepasses zu übersenden. 3. Gegenstand der Darbietungen ist der Vortrag der im Anforderungskatalog (s.S. 10/11) aufgeführten Werke. Alle vorzutragenden Werke müssen vollständig vorbereitet sein. Die Jury behält sich vor, nur Teile daraus anzuhören. 4. Der Wettbewerb findet in drei Sparten statt: 5. Für jede Untersparte (A und B) sind drei Preise vorgesehen (in Euro) : 6. Die Verleihung und Annahme eines Preises verpflichtet zur unentgeltlichen Mitwirkung bei dem o.g. Abschlusskonzert mit einem von der Jury zu bestimmendem Werk. Das gilt auch für den Fall des Mitschnitts und der Übertragung durch eine Rundfunkanstalt. 7. Alle Teilnehmer/innen sind verpflichtet, solange sie aktiv am Wettbewerb beteiligt sind, sich von allen Tätigkeiten außerhalb Uelzens freizuhalten. Dringende Ausnahmen von dieser Regel einer zeitweiligen "Residnezpflicht" bedürfen besonderer Genehmigung. 8. Anmeldungen werden auf dem beigefügten Vordruck erbeten. Anmeldebögen mit unvollständigen, missverständlichen oder fehlerhaften Angaben weden nicht angenommen. Auch wenn der/die Teilnehmer/in angemeldet ist, muss eine letzte, d.h. endgültige Teilnahmebestätigung vier Wochen vor Beginn des Wettbewerbs (30. Sept, 2011) per Fax, E-Mail oder Post (Datum des Poststempels) erfolgen. Nur bei Eingang dieser Bestätigung gilt der/die Teilnehmer/in als angemeldet, andernfalls nicht!! 9. Anmeldeschluss ist der 1. Juni 2011 (Datum des Poststempels). Mit der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 250,00 Euro auf das Konto des Kulturkreises Uelzen e.V. bei der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg, Nr. 26 526 (BLZ 258 501 10) zu überweisen. 10. Die Reisekosten tragen die Teilnehmer/innen selbst. Grundsätzlich sind die Teilnehmer/innen für ihre Unterbringung während des Wettbewerbs selbst verantwortlich. In begrenztem Umfang können jedoch Privatunterkünfte (in Familien) kostenlos bereitgestellt werden. Wird eine private Unterkunft gewünscht, muss dieser Wunsch so früh wie möglich und verbindlich erfolgen. Die Reihenfolge der Anmeldungen findet hierbei Berücksichtigung. 11. Mit der Abgabe der Anmeldung erkennen die Teilnehmer die vorstehenden Wettbewerbsbestimmungen an. Conditions of the Competition/コンクール規定(英語) 1. The “Kulturkreis Uelzen e.V.” (arts society) - in cooperation with the Town of Uelzen - is holding the Fourteenth International "Friedrich Kuhlau" Flute Competition from October 30. - November 5, 2011. 2. The age of an individual competitor or the average age of an ensemble must not exceed 32 at time of the competition. The maximum age of member of an ensemble must not ezdeed 35, however. A copy of the passport has to be added to the application. 3. The basis of the three rounds of competition is the list of compulsory pieces (see page 10 and 11). All pieces to be played must beeb rehearsed completely. The jury reserves the right to listen to only parts of it. The publisher's sheet imformation must be observed. Photo-copies are not permitted and may result in the competitor being excluded. 4. The competition will take place in three sections: 5. For each sub-section there will be three prizes (in Euro): 6. The awarding and acceptance of a prize obliges the prize-winner to take part - without 7. As long as the competition are taking part in the competition, all competitors are obliged to refrain from all engagements outside Uelzen. 8. Applications are requested on the enclosed form. 9. The final date for the initial application is June 1st, 2011 (postmark). 10. Travelling expenses must be borne by the competitors themselves. 11. On submission of the completed application form the applicants recognize the above competition conditions. コンクール規定(日本語) 1. ユルツェン文化省はユルツェン市との共催により第14回「フリードリヒ・クーラウ」国際フルートコンクールを2011年10月30日から11月5日まで開催する。規定通り申し込みした応募者は事前審査無しに応募できるものとする。第一次予選の順番はくじ引きによって行われる。抽選は2010年10月30日(日)16:00にイルメナウ劇場で行われる。応募者の独奏者、アンサンブルの場合は少なくともその内の一人はその場に出席しなければならない。 2. アンサンブル団体(独奏者の場合も)の平均年齢はコンクールの時点において32歳を越えないこと。その際アンサンブルメンバーの内一人でも35歳を越えてはならない。応募の時点で個人証明書のコピー又はパスポートのコピーを添附すること。 8. 応募は決められた用紙(PDFファイル)に記入すること。不完全、誤解、間違った書類は受け入れられない。 |
申し込み書式など詳細は上記のURLをご覧下さい